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   BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75   

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https://dejure.org/1975,403
BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75 (https://dejure.org/1975,403)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1975 - 1 C 6.75 (https://dejure.org/1975,403)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1975 - 1 C 6.75 (https://dejure.org/1975,403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für Schusswaffen zu Verteidigungszwecken - Materielle Beweislast für das Vorliegen eines Bedürfnisses für Schusswaffen - Verbesserung der Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2258
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 115.64

    Antrag auf einen Waffenerwerbschein für zwei Pistolen - Nachweis eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
    Begründet der Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schußwaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, daß er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 - [DÖV 1966, 767 = DVBl. 1966, 796]).
  • Drs-Bund, 16.06.1972 - BT-Drs VI/3566
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
    "Sie dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 in DÖV 1966, S. 767)." Auch in den Beratungen des Deutschen Bundestags war die Erforderlichkeit der Bedürfnisprüfung unbestritten, nachdem der Innenausschuß den Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung einstimmig gebilligt hatte (BT-Drucks. VI/3566 Vorblatt; BT-Verh. VI S. 11433 ff., 11464 ff.).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Hinzukommen muss, dass der Besitz einer Waffe erforderlich ist, weil der Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll begegnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1 S. 2 f.; vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 , - 1 C 2.74 -, - 1 C 48.74 - und - 1 C 6.75 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8a, 8b und 8c; stRspr).
  • BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; - BVerwG 1 C 2.74 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 a = DVBl. 1975, 890 = GewArch 1975, 346; - BVerwG 1 C 48.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 b und - BVerwG 1 C 6.75 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 c = NJW 1975, 2258).

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 6.75 - (NJW 1975, 2258) ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der angeführten Entscheidung an der von der Beschwerde in Bezug genommenen Stelle (Bl. 2 f. der Beschwerdeschrift) dargelegt (NJW 1975, 2260 [BVerwG 24.06.1975 - I C 6/75]):.

  • BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 509.78

    Formelle Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag eines Arztes

    Das Beschwerdevorbringen, die abgelehnte Beweisaufnahme hätte sich wegen der Ausführungen im Urteil des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 6.75 - (NJW 1975, 2258) aufgedrängt, verkennt, daß nach der - im übrigen waffenrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Berufungsgerichts allein erheblich ist, ob der Kläger nach den örtlichen Verhältnissen bei Ausübung des Arztberufes erheblich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.

    Daß "die Möglichkeit, in eine Falle gelockt zu werden", wegen der vom Berufungsgericht festgestellten Umstände kein hinreichender Nachweis eines Bedürfnisses des Klägers für das Führen einer Schußwaffe bei Krankenbesuchen ist, ergibt sich aus den Ausführungen des obengenannten Urteils vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 6.75 - unter Ziff. 6 und ist daher nicht klärungsbedürftig.

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Mit der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe ist das erforderliche Bedürfnis indes noch nicht ohne weiteres nachgewiesen (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, a. a. O. Rn. 31; BVerwG, B. v. 22. September 1993 - 1 B 153/92 - juris Rn. 7 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 6/75 - beckonline - Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.10.1991 - 21 B 90.01005
    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (Urteil vom 24. Juni 1975, NJW 1975, 2258), soll die Bedürfnisprüfung gewährleisten, daß im Interesse der Erhöhung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen.

    In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1975, a.a.O.) es nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, eine pauschale Bewaffnung ganzer Berufsgruppen herbeizuführen, indem bei der Bedürfnisprüfung statt auf die konkreten individuellen Verhältnisse auf die Zugehörigkeit des Bewerbers um einen Waffenschein oder um eine Waffenbesitzkarte zu einem bestimmten Personenkreis abgestellt wird.

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

    Zu diesen Vorschriften vertritt der erkennende Senat folgende Auffassung (Urteile vom heutigen Tage BVerwG I C 25.73, BVerwG I. C 30.73 und BVerwG I C 6.75):.
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91

    Zum Prüfungsumfang bei der Verlängerung eines Waffenscheins; zur Gefährdung eines

    Im übrigen entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1975, NJW 1975, 2258) nicht dem Willen des Gesetzgebers, eine pauschale Bewaffnung ganzer Berufsgruppen herbeizuführen.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74

    Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den

    Zu diesen Vorschriften vertritt der erkennende Senat folgende Auffassung (Urteile vom heutigen Tage BVerwG I C 25.73 BVerwG I C 30.73 und BVerwG I C 6.75):.
  • BVerwG, 17.02.1982 - 1 B 10.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des waffenrechtlichen

    Der Zweck dieser Prüfung und der Begriff des Bedürfnisses im Sinne der §§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 32 Abs. 1 Nr. 3 und 36 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797), jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) - WaffG - ist durch die Urteile des Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]); BVerwG 1 C 30.73 (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8); BVerwG 1 C 2.74 (Buchholz a.a.O. Nr. 8 a); BVerwG 1 C 48.74 (Buchholz a.a.O. Nr. 8 b) und BVerwG 1 C 6.75 (Buchholz a.a.O. Nr. 8 c) geklärt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3088/94

    Waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen von Waffen

    Zu beachten ist jedoch, daß mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einer solchen Personengruppe nicht ohne weiteres das erforderliche Bedürfnis nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, a.a.O., S. 11; Urt. v. 24.6.1975 - 1 C 6.75 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 8 c hinsichtlich eines auch Rauschmittel mit sich führenden Landarztes).
  • BVerwG, 10.07.1978 - 1 B 99.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung einer

  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 09.10.1981 - 1 B 56.80

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Bezeichnung eines

  • BVerwG, 24.10.1980 - 1 B 826.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 CB 74.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.10.1981 - 1 B 685.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 13.01.1986 - 1 B 139.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Bremen, 20.05.1980 - 1 BA 27/79

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte und eines

  • OVG Bremen, 25.09.1979 - I BA 72/78

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder eines

  • OVG Bremen, 03.07.1979 - I BA 44/78

    Voraussetzungen für ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe; Beweislast für

  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 B 256.78

    Nachweis über ein Bedürfnis zum Führen von Schusswaffen - Behauptung des Anstiegs

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